Vermögensschutz mit System

Erbschaftssteuer umgehen: Sind auch Sie von der Erbschaftssteuer betroffen?

Kommt die überarbeitete Erbschaftssteuer einer schleichenden Enteignung nahe?
Kommt die überarbeitete Erbschaftssteuer bei Immobilien einer schleichenden Enteignung nahe? Gemäß dem Motto "mehr geht immer" fühlt es sich für immer mehr Menschen so an, dass unsere Bundesregierung jetzt richtig Fahrt aufnimmt, um bei den zukünftigen Erben kräftig abrechnen zu können. Diskussionen über zahlreiche Erhöhungen der Erbschaftssteuer gibt es schon seit Jahrzehnten. Die bisherigen Erbschaftsteuersätze scheinen unserer Bundesregierung allerdings nicht genug gewesen zu sein, denn es geht weiter herauf, nämlich um stattliche 30%! Statt bisher rund 50 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie, werden in Zukunft 80 Prozent besteuert. Das Resultat ist klar: Viele Erben haben keine Möglichkeit mehr, ihr Elternhaus zu halten. Manche Experten behaupten sogar: „Dies kommt einer kalten Enteignung gleich.“ Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Vorschläge für eine Steuererhöhung keine Anhebung der Freibeträge vorsehen. Dies ist aber erforderlich, um selbstgenutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen vor dem Zugriff des Fiskus zu retten. Man müsste die Freibeträge auf mindestens 1 Millionen Euro anheben, damit die Mehrheit der Erben eine echte Chance hätten, ihr Eigentum zu behalten. In Bayern beispielsweise spitzt sich derweil die Lage dramatisch zu. Da hier die Immobilienpreise besonders gestiegen sind, fällt die Erbschaftssteuer natürlich deutlich höher aus. Sogar die bayrische Staatsregierung teilte am 22.12.2022 mit, man habe sich für den Schritt entschieden, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um diese schreiende Ungerechtigkeit der Erbschaftsteuer zu beenden. Man befürchtet, dass neue Erben die hinterlassenen Immobilien nun verkaufen müssen und sich dadurch der demografische Wandel extrem verstärkt. Jetzt stellt sich vielen Erben die Frage: Muss das Erbe meiner Eltern verkauft werden, damit der Staat weitere Einnahmen generiert oder befasst man sich schon zu Lebzeiten mit dem Thema Vererbung? Um das zu umgehen, empfiehlt es sich, sich dringend jetzt mit dem Thema Erbe auseinander zu setzen.
Inhaltsverzeichnis

Milliarden Steuereinnahmen durch Erbschaften in Deutschland

Kann man die Erbschaftsteuer umgehen? In Deutschland werden im Schnitt pro Jahr bis zu 148 Milliarden Euro vererbt! Daran erfreuen sich nicht nur die Erben, sondern auch die Bundesregierung hat an diesem Geld ein enorm hohes Interesse. Denn die Erbschaftsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat. Im Jahr 2021 brachte sie rund 9,82 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Im Jahr 2017 waren es noch 8 Milliarden Euro. Tendenz aktuell stark steigend.   

Dieser Betrag ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen, was darauf hindeutet, dass die Steuerreformen die Ziele der deutschen Regierung wirksam erreicht haben. Diese Zahl berücksichtigt alle durch gesetzliche Erbfolge vererbten Vermögenswerte, einschließlich Geldvermögen und Immobilien. 

Einnahmen und hoehe der Erbschaftsteuer in Deutschland 2017 bis 2021

Der Großteil dieser Erbschaften geht als Bargeldtransfer an Familien oder Einzelpersonen, aber etwa ein Fünftel davon wird in Form von Immobilien, vor allem in städtischen Gebieten, weitergegeben.

Damit ist Deutschland Rekordhalter mit den höchsten jährlichen Steuereinnahmen aus Erbschaften. Diese hohe Summe setzt sich vor allem aus Erbschaften von relativ wohlhabenden Haushalten und Personen im Rentenalter zusammen.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wird geschätzt, dass die durchschnittliche Erbschaft, die ein einzelner deutscher Bürger hinterlässt, 597.000 € beträgt – mehr als das Vierfache des jährlichen verfügbaren Medianeinkommens eines gesamten Haushalts.

Plötzlich hohe Steuerschulden durch Erbschaft einer Immobilie!

Der hohe Immobilienanteil der Erbschaften in Deutschland führt zu hohen Steuerforderungen von Seiten des Staates, bei gleichzeitig geringer Liquidität der Hinterbliebenen. Denn oft werden die Immobilie nicht sofort verkauft oder es würden keine Veräußerungsgewinne entstehen. In diesem Fall bleibt die Immobilie im Bestand, wird dennoch bewertet und es fallen Steuern an. Dies führt potentiell zu einer problematischen Situation bei den Hinterbliebenen; diese müssen dann oft das/die Objekt(e) veräußern, oder den vom Finanzamt geforderten Betrag bei der Bank finanzieren und die Objekte dafür (wieder) belasten z.B. in Form von neuen Grundschulden/Hypotheken.

Fällt bei jedem Erbe eine Steuer an?

Bei der Vererbung von Vermögenswerten erheben die Steuerbehörden vom Empfänger eine Erbschaftssteuer. Es ist wichtig, das Steuerrecht zu verstehen, um zu wissen, welche Art von Steuer erhoben wird und wie viel gezahlt werden muss. Im Allgemeinen sind die Steuersätze je nach Staat und Land unterschiedlich. Außerdem gibt es bestimmte Freibeträge, die den zu zahlenden Steuerbetrag verringern können. So kann in einigen Staaten die Steuer für bestimmte Arten von Erbschaften, wie z. B. das Erbe eines Ehepartners, ermäßigt werden oder ganz entfallen. Um zu verstehen, wie viel Steuern auf eine Erbschaft entfallen, ist es wichtig, die Steuerschuld und die Freibeträge korrekt zu berechnen. Dies erfordert sowohl eine Kenntnis des Steuerrechts als auch ein Verständnis der besonderen Umstände des Nachlasses.

Übersicht Freibeträge

  • Ehegatten bis 500.000 €
  • (Stief)-Kinder und Kinder verstorbener (Stief-)Kinder bis 400.000 €
  • Enkel bis 200.000 €
  • Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen (Zuordnung zur Steuerklasse I) bis 100.000 €
  • Eltern und Großeltern bei Schenkungen (Zuordnung Steuerklasse II) bis 20.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten bis 20.000 €
  • alle übrigen Personen bis 20.000 €

Zusätzliche Versorgungsfreibetrag je nach Verwandtschaftsgrad kombinieren

Zusätzlich können unter bestimmten Bedingungen Freibeträge kombiniert werden, wodurch die Obergrenze des steuerpflichtigen Nachlasses verdoppelt oder sogar verdreifacht werden kann, wie zum Beispiel der Versorgungsfreibetrag. Der Versorgungsfreibetrag soll sicherstellen, dass die Versorgung der Kinder und/oder des Partners nach dem Tod einer verstorbenen Person fortgesetzt wird und dem Ehepartner oder den Kindern zur Verfügung steht. Eine Detaillierte Übersicht der Einzelheiten über die Versorgungsfreibeträge für Kinder finden Sie in der beigefügten Übersicht:

  • Kinder von 0-5 Jahren: 52.000 €
  • Kinder von 5-10 Jahren: 41.000 €
  • Kinder von 10-15 Jahren: 30.700 €
  • Kinder von 15-20 Jahren: 20.500 €
  • Kinder von 20-27 Jahren: 10.300 €

Verwitwete haben grundsätzlich Anspruch auf 256.000 € Freibetrag. Durch Kombination mit Versorgungsfreibetrag können sogar bis zu 756.000 € beansprucht werden.

Doch wie läuft die Berechnung der Erbschaftssteuer ab?

Übersicht Erbschaftssteuersätze (Steuerklassen)

Wert des Erbes €Steuerklasse I Steuerklasse IISteuerklasse III
Bis 75.000 €7,00 %15,00 %30,00 %
Bis 300.000 €11,00 %20,00 % 30,00 %
Bis 600.000 €15,00 % 25,00 % 30,00 %
Bis 6.000.000 €19,00 % 30,00 % 30,00 %
Bis 13.000.000 € 23,00 % 35,00 % 50,00 %
Bis 26.000.000 €27,00 % 40,00 % 50,00 %
Mehr als 26 Mio. €30,00 % 43,00 % 50,00 %

Fallbeispiele zur Berechnung der Erbschaftssteuer

Doch wie sieht ein konkreter Fall aus? Wir haben Ihnen einige Fallbeispiele zur Berechnung der Erbschaftssteuer auf Immobilien ausgearbeitet, welche das vorab theoretisch vermittelte Wissen anhand von Praxisbeispielen aufzeigt.

1. Beispiel – Erbe von Großeltern Bargeld 250.000 Euro

Stellen Sie sich vor, dass Ihr Großvater Ihnen eine Summe in Höhe von 250.000 Euro vermachte. Da Ihre Eltern noch leben, konnten Sie sich über einen Freibetrag von 200.000 Euro freuen und mussten daher “nur” die Besteuerung von 50.000 Euro geltend machen – gemäß der Steuerklasse I. Dies entspricht 7,00% (siehe Tabelle) der gesamten Summe von 50.000 Euro. Alles in allem galt es also, 3.500 Euro Steuer zu entrichten. Eine geringe Summe, verglichen mit den 250.000 Euro, die Ihnen Ihr Großvater vermacht hatte. Bei dieser “Höhe” noch ein wahres Glück für Sie!

2. Beispiel – Erbe von Eltern 1.8 Mio. Euro Immobilie

Ihre Eltern vererben Ihnen eine Immobilie im Wert von 1.800.000 Euro. Sie erhalten auf diese Summe einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Was bedeutet, dass die verbleibenden 1.400.000 Euro mit Ihrem jeweiligen Steuersatz (siehe Tabelle) besteuert werden. Bei Steuerklasse I müssten Sie somit 19,00 % dieser Summe versteuern. Das entspricht eine sofortige Steuerbelastung von insgesamt 266.000 Euro. Da Sie die Immobilie erben und nicht verkaufen können oder wollen, müssen Sie diese Steuerlast tragen. Es ist daher ratsam, schon vor dem Erhalt solcher Erbschaften eine detaillierte Planung zu erstellen.

3 Wege zur Minimierung Ihrer Erbschaftssteuerpflicht

Wir helfen Ihnen mit rundum die Erbschaftssteuer bei Immobilien zu umgehen, hierbei können verschiedene Methoden verwendet werden von der Schenkung bis zur Änderungen der Eigentümerstrukturen.

Wie kann man die Erbschaftssteuer umgehen? Glücklicherweise gibt es legale Möglichkeiten, Ihre potentielle Haftung für deutsche Erbschaftssteuern zu minimieren. Eine der effektivsten Strategien ist die Schenkung zu Lebzeiten, anstatt das Vermögen nach dem Tod durch ein Testament zu vererben. 

  • Schenkungen: Durch Schenkungen zu Lebzeiten – in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht – können Sie den Gesamtwert Ihres Nachlasses reduzieren, bevor er auf Ihre Erben übergeht; dadurch verringert sich deren Steuerpflicht, wenn sie von Ihnen erben. Darüber hinaus können Ehegatten/Lebenspartner unter bestimmten Umständen von der Erbschaftsteuer befreit werden; auch dies sollte mit einem mit dem deutschen Recht vertrauten Anwalt besprochen werden, bevor eine Strategie zur Minimierung der Erbschaftsteuerschuld festgelegt wird.
  • Änderung der Eigentümerstrukturen: Eine weitere Möglichkeit ist die Einrichtung von Stiftungen oder anderen speziellen Eigentumsstrukturen, die dazu beitragen, den Wert des Nachlasses zu verringern und Ihnen gleichzeitig die Kontrolle über Ihr Vermögen zu Lebzeiten und, falls gewünscht, über den Tod hinaus zu ermöglichen. Je nachdem, wie diese Strukturen zu Lebzeiten – und auch nach dem Tod – eingerichtet und verwaltet werden, können sie den Begünstigten Ihres Nachlasses bei der Übertragung der Eigentumsrechte nach dem Tod möglicherweise erhebliche Einsparungen bei der deutschen Erbschaftssteuer ermöglichen.
  • Individuelle Beratung: Entscheidungen darüber, ob und in welchem Umfang ein Vermögensschutz im Hinblick auf mögliche zukünftige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit deutschen Erbschaftssteuern erforderlich ist, sollten nicht leichtfertig getroffen werden. Sprechen Sie uns an, wir verfügen über gute Kontakte zu Fachanwälten, Steuerberatern oder Personen, die Trusts oder Stiftungen für die Aufsetzen können.  

Fazit & Schlussfolgerung

Vorausschauende Planung kann enorme Vorteile bringen, wenn es an der Zeit ist, dass Erben geerbtes Vermögen erhalten – insbesondere in Ländern wie Deutschland, wo das Steuersystem ziemlich streng sein kann, wenn es um geerbtes Vermögen geht. Indem sie das Steuersystem im Zusammenhang mit der Vererbung von Immobilien in Deutschland verstehen und proaktive Maßnahmen ergreifen, wie z. B. Schenkungen zu Lebzeiten oder die Einrichtung von Trusts und anderen speziellen Eigentumsstrukturen, die nach den lokalen Gesetzen zulässig sind, können vermögende Familien dazu beitragen, dass ihr Erbe intakt bleibt, indem sie ihre potenzielle Belastung für diese Art von Steuern minimieren. Dies erfordert sorgfältige Überlegungen unter fachkundiger Beratung, bietet aber große Vorteile, wenn es richtig gemacht wird.

Haben Sie zu diesem Thema fragen oder möchten für sich prüfen welche Möglichkeiten Sie aktuell haben um Ihre Vermögenswerte zu schützen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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