Vermögensschutz mit System

Ist eine Enteignung durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz möglich?

Ist mein Vermögen in Gefahr?

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Vorwort

Grundsätzlich ist das Eigentum in Deutschland durch das Grundgesetz, Artikel 14 Absatz 1, gewährleistet. Allerdings folgt direkt im dritten Absatz der Hinweis, dass zum Wohle der Allgemeinheit eine Enteignung zulässig ist.

Aber was bedeutet „zulässig“?

Aktuell häufen sich die Hinweise darauf, dass mögliche Enteignungsszenarien in naher Zukunft durchaus vorstellbar sein können. Vor dem Hintergrund des Höchststandes der Staatsverschuldung, fortschreitender Inflation und Rezession sowie der angespannten weltpolitischen Lage ist der Zugriff auf das Vermögen der Bürger zur Finanzierung des Staates eine denkbare Möglichkeit.

Zusätzlichen Anlass zur Besorgnis gibt das neue EU-Vermögensregister. Die Maßnahmen zur Umsetzung sind Anfang des Jahres von der EU beschlossen worden.

Grundsätzlich gilt nach aktuellem Stand: Vermögenswerte über 200.000 Euro müssen in das neue Vermögensregister eingetragen werden. Jeder, der über Eigentumswerte von mehr als 200.000 Euro verfügt, ist betroffen und muss künftig tätig werden.

Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen. Dies bedeutet: Bargeschäfte, die dieses Limit überschreiten, werden künftig nicht mehr erlaubt sein. Ausgenommen sind Privatverkäufe.

Weitere Informationen hierzu findest Du in diesem Artikel.

Durch das Vermögensregister wird die vollständige Transparenz der Besitzwerte jedes Bürgers ermöglicht. Eventuelle Vermögensabgaben sind dadurch quasi per Knopfdruck umsetzbar.

Diese Regelungen lassen darauf schließen, dass das Thema Enteignung in Deutschland bzw. Europa längst kein Tabu-Thema mehr ist.

Aber auch andere Gesetze wie das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz oder das Lastenausgleichsgesetz bilden eine mögliche gesetzliche Grundlage für Enteignungen.

Weitere Informationen und Hintergründe hierzu liest Du in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Enteignung?

Eine Enteignung ist ein gesetzlich geregelter Akt, bei dem der Staat die Kontrolle über Eigentum oder Besitz anderer gewaltsam gegen deren Willen übernimmt. Dies bedeutet, dass Eigentümer gegen ihren Willen gezwungen werden, ihr Eigentum abzugeben.

Für die Betroffenen kann eine Enteignung eine schreckliche Erfahrung sein und sie vor große Herausforderungen stellen. Seit Beginn der Pandemie 2020 ist die Sorge einer Enteignung innerhalb der Bevölkerung gestiegen. Es ist kein Wunder, dass vielen Menschen der Gedanke an eine Enteignung in Form einer Pfändung, Vollstreckung oder Zwangsversteigerung Angst macht.

Doch welche Gesetze können eine Gefahr für unser Vermögen darstellen? Welche Ereignisse müssen eintreffen, dass der Staat gezwungen wäre, das Eigentum der Bürger zu beschlagnahmen? In diesem Artikel beschäftigen wir uns damit

Durch welche Gesetze kann eine Enteignung erfolgen?

In Deutschland gibt es das Grundgesetz als fundamentale Basis aller Rechte und Pflichten des Staates und der Bürger. Daher lohnt sich immer zuerst ein Blick in das Gesetz zu werfen.

Hierzu schauen wir uns das „vierzehnte Sozialgesetzbuch“ an, welches als Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts erlassen wurde. Dieses Gesetz wird schrittweise bis zum 1. Januar 2024 in Deutschland umgesetzt, welches das Recht der sozialen Entschädigung neu regelt.

Wir finden nun also wichtige Hinweise auf mögliche Enteignungsszenarien im 14. Sozialgesetzbuch. Diese Inhalte wurden kurz vor der Pandemie verabschiedet und dabei in folgenden Punkten erweitert:

  • psychische Gewalttaten, körperliche Gewalttaten wie beispielsweise Terroranschläge (wie z.B. der Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt vom 19.12.2016)
  • vorsätzliche Vergiftungen
  • Erhebliche Vernachlässigungen von Kindern
  • Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
  • sowie auch Schädigungen durch staatlich empfohlene Schutzimpfungen, die sogenannten Impfschäden!!!

Das bedeutet, dass finanzielle Schäden des Staates durch beispielsweise die Auswirkungen der Corona-Krise oder die wirtschaftlichen Folgen von Kriegsbeteiligungen ausreichen, um die Bürger in Deutschland zu enteignen. 

SAG und der Lastenausgleich – Die moderne Form der Enteignung?

Eingangs wurde bereits erwähnt, dass neben der „klassischen“ Enteignung aktuell auch weitere, speziellere „Enteignungsvarianten“ diskutiert werden. Insbesondere geht es hierbei um das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (kurz SAG) und die mögliche Haftung für Kosten von Impfgeschädigten in Form eines Lastenausgleichs.

Das am 01. Januar 2025 in Kraft getretene Sanierungs- und Abwicklungsgesetz regelt die Abwicklung (ordnungsgemäße Liquidation) von „systemrelevanten“ Banken, die in „Schieflage“ geraten sind. Die Systemrelevanz wird durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank bestimmt. 

Aber wie betrifft mich als Bankkunde dieses Gesetz?

Unter §91 SAG ist geregelt, dass Kundeneinlagen bis zur Höhe des Deckungsniveaus gemäß §8 Einlagensicherungsgesetz (Einlage über 100.000 € bezogen auf Fest- und Termingelder, Sparguthaben) für die Sanierung- bzw. Abwicklung des betroffenen Bankinstituts verwendet werden können (Bail-in o.a Gläubigerbeteiligung genannt). Dem vorausgesetzt ist, dass der Gläubiger (in unserem Fall der Bankkunde) durch diesen Prozess einen höheren wirtschaftlichen Schaden hätte als in einem regulären Insolvenzverfahren. Kurz zusammengefasst, Einlagen über 100.000 € können, so ist es gesetzlich verankert, zur Abwicklung von Banken verwendet werden.

Fraglich ist, ob der deutsche Einlagensicherungsfonds bzw. die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken überhaupt Guthaben über oder unter 100.000,00 € absichern kann. Streng juristisch genommen handelt es sich bei dem Anwendungshorizont des SAGs nicht um eine Enteignung, da der Staat nicht Empfänger der Enteignung ist. Das Resultat ist aber das gleiche, Privatpersonen oder Unternehmen können nicht mehr frei über Ihr Vermögen verfügen. 

Neben dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wird auch der umgangssprachlich bezeichnete Lastenausgleich als Form der Enteignung diskutiert. Näheres hierzu finden Sie in unserem Blog-Eintrag „Lastenausgleich 2024? Welche Konsequenzen könnten Ihnen drohen?“

1950 wurden, um geschädigte Kriegsopfer zu unterstützen, Immobilien mit Zwangshypotheken belegt. Die Verbindlichkeiten hieraus mussten von den Eigentümern der Immobilien an einen Ausgleichsfonds bezahlt werden. Durch die Zwangshypothek wurde der Eigentümer zwar nicht direkt enteignet, aber die Verfügung über sein (Immobilien)-Vermögen wurde essenziell verschlechtert.

Ob und in welcher Form ein Lastenausgleich kurzfristig umgesetzt wird, kann aktuell nicht klar beantwortet werden. Wir wissen aber aus der Vergangenheit, dass ein Lastenausgleich als adäquates Mittel verwendet wurde, um in wirtschaftlichen und humanitären Krisensituationen als Staat agieren zu können.

Wer ist davon betroffen?

Jeder, der in Deutschland Grund und Boden oder andere Vermögenswerte besitzt, kann potenziell von Enteignungsgesetzen betroffen sein. Es ist jedoch wahrscheinlicher, dass vermögende Personen zuerst betroffen sind, da man davon ausgeht, dass sie in der Lage sind, mehr Geld für das entzogene Land / den entsprechenden Vermögenswert zu zahlen. Dennoch sollten sich alle (Grundstücks-) Eigentümer über ihre Rechte im Klaren sein, für den Fall, dass sie mit einem Enteignungsverfahren konfrontiert werden.

Wie kann ich mich schützen?

Der beste Weg, sich vor Enteignungsverfahren zu schützen, ist, seine Rechte als Eigentümer zu kennen und den rechtlichen Rahmen für solche Entscheidungen zu verstehen. Darüber hinaus sollten Sie sich über Möglichkeiten informieren, wie Sie diese Vermögenswerte vor dem Zugriff Dritter schützen können:

Möglicher Zugriff auf Immobilien

Der Zugriff auf Immobilien erfolgt immer über die drei Abteilungen im Grundbuch. Diese gilt es an dieser Stelle zu schützen durch z.B. Eigentümerwechsel in Abteilung I von Bruchteils-Eigentum auf eine Gesamthandsgemeinschaft zu wechseln. Auch in Abteilung II besteht die Möglichkeit, durch Einrichtung von Lasten und Rechten bewusst den Wert der Immobilie zu senken oder eine andere Person zu bevorzugen und somit die Immobilie für Fremde unattraktiv zu gestalten. Auch in Abteilung III gibt es Ansätze durch z.B. Grundschulden oder Eigentümergrundschulden den Zugriff Dritter so uninteressant wie möglich zu machen. 

Konten- und Barguthaben

Hier empfehlen wir generell genügend Bargeldreserven zu Hause zu haben. Ein guter Richtwert ist hier zwischen drei bis neun Monatsgehälter je nach individuellem Sicherheitsbedarf in Form von Bargeld zu sichern. Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise:

  • Lege Dir einen kleinen Vorrat mit Münzen an. Dies sind sogenannte Bullion Coins, Anlagemünzen in Gold und Silber, die Du kleinteilig gegen Lebensmittel, Dienstleistungen oder Waren tauschen kannst. Denn bei einer Währungsreform kann es passieren, dass Händler und Geschäfte das aktuelle Geld nicht mehr akzeptieren.
  • Verschiedene Währungen: Halte neben deiner Landeswährung auch andere Währungen wie Hongkong-Dollar, Schweizer Franken oder US-Dollar bereit.
  • Kurzfristige Wertspeicher: Bei einer Inflation verliert Geld enorm an Kaufkraft. Investiere daher schon vorher kleinteilig in verschiedene Wertspeicher wie Gold, Silber, seltene Erden, Sammelwerte wie Uhren, Schmuck, Diamanten, Krypto etc.
  • Internationale Konten: Überweise Dir einen Teil Deines bereits versteuerten Geldes auf ausländische Konten.

Einige Beispiele für Enteignungen in Deutschland

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Immer mehr Medien berichten über geplante Enteignungsmaßnahmen.
  • 2017: Vorübergehende Enteignung von sechs leerstehenden und sanierungsbedürftigen Eigentumswohnungen in Hamburg-Hasselbrook. Das Bezirksamt Mitte hat den Eigentümer für die Dauer der Neuvermietung enteignet. Mögliche Kosten für die Vermarktung und Sanierung der Wohnungen sind durch den Eigentümer zu tragen. (siehe Beitrag)
  • 2019: Vorübergehende Enteignung eines leerstehenden und sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhauses in Berlin Steglitz. Durch das „Gesetz über Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ besteht die rechtliche Basis für die Enteignung. Unter der Leitung eines Treuhänders ist/soll das Haus auf Kosten des Eigentümers saniert werden. (siehe Beitrag)
  • 2021: Volksentscheid in Berlin – 59,1 % der Berliner stimmen für die Enteignung von Vonovia und Co. Durch diesen Volksentscheid sollen alle Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin enteignet werden und die Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Die Kosten für diese Enteignung werden auf rund 29.8 Milliarden Euro geschätzt. Aktuell berät eine Expertenkommission über den Entscheid. Das Ergebnis wird im Mai 2023 erwartet. 

Warnung: Zusätzliche Gefahren bei Vermögenswerten

Vermögenswerte wie Gold, Silber, Uhren, Diamanten oder Kryptowährungen bieten also einen gewissen Schutz vor Zugriff Dritter. Jedoch unterliegen diese Assets zukünftig strengeren Regulierungen. So möchte beispielsweise die EU einen genauen Überblick über die Vermögenswerte aller Bürger haben, um im Zweifel darauf zugreifen zu können.

Diese möglichen Gefahren solltest Du für deine Vermögenswerte im Blick haben:

  • Das neue EU-Vermögensregister
  • Drohende Goldverbote (wie bereits 1935-1955 in DE)
  • Natürliches Personen- und Vermögensregister

Wichtig: Generell sollten auch diese Assets und Werte bei einem Vermögensschutz-Konzept berücksichtigt werden. Eigentumsverhältnisse und Besitztümer müssen deutlich erkennbar sein.

Fazit & Schlussfolgerung

Das Thema Enteignung betrifft so gut wie jeden von uns und ist beängstigend. Sowohl Immobilien als auch Barvermögen sind besonders schützenswert. Die Historie und Gegenwart belegen, dass Enteignungen in Deutschland stattfinden und weitere Gesetzgebungen mögliche Enteignungsverfahren weiter einleiten bzw. regeln sollen.

Wichtig! Betreibe Vorsorge! Beschäftige Dich mit den Mechanismen und Strategien, wie Du Deine Vermögenswerte schützen kannst. Hole Dir für den Schutz Deines Vermögens Experten an Deine Seite. Sei wachsam! 

Hast Du zu diesem Thema Fragen oder möchtest prüfen, welche Möglichkeiten du aktuell hast, um Deine Vermögenswerte zu schützen? Sprich uns an – wir beraten Dich gerne.

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