Vermögensschutz mit System

Mit pfändungsfreiem Gold & Silber vor Enteignungen und Goldverboten schützen

pfändungsfreies gold und silber
Goldverbote haben in der Geschichte der Menschen sehr häufig stattgefunden. Es gab bereits über 400 Goldverbote auf der Welt und in Deutschland in den letzten 200 Jahren bereits über 7 mal. Goldverbot ist also eine der häufigsten wirtschaftlichen Repressionsmaßnahmen eines Staates, der in finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist. Die Realität ist, dass es auch heute immer noch durchaus möglich ist, dass Regierungen ein Goldverbot erlassen.

Um sich vor solchen Einschränkungen zu schützen, ist es wichtig, nicht einfach nur in irgendwelche Edelmetalle zu investieren, sondern speziell sich den in pfändungsfreies Gold und Silber in Form von Nennwert Freien Individual Münzen zu investieren. Was das genau ist und was Sie dabei beachten sollten erfahren Sie jetzt in unserem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis

Was genau ist pfändungsfreies Gold? 

Unter pfändungsfreiem Gold oder Silber versteht man Individuelle und Nennwert freie Münzen, welche aufgrund Ihrer Gegebenheiten nicht direkt einem Edelmetallverbot unterliegen Doch warum sind diese Edelmetalle nicht pfändbar? Weil bei historischen Münzen oder seltenen Münzen nicht nur der materielle Wert anhand des Gewichtes eine Rolle spielt, sondern auch ein immaterieller Wert hierbei mit einfließt. Auch verfügen viele alte Münzen nicht über einen Nennwert, zum Beispiel “20 Dollar” wie bei der Maple Leaf Unze. 

Durch die Limitierung des Produktes macht es die Münzen nicht nur seltener und begehrter, sondern auch teurer. Diese Münzen sind also nicht einfach anhand des Nennwertes auf der Münze oder über das Gewicht bewertbar – sondern durch den hohen immateriellen Wert nicht mehr messbar – sozusagen Individualschmuck. Das bedeutet, dass “Enteignungen” gleichermaßen und zu gleichen Teilen erfolgen müssen.

Historie des Goldverbotes

Immer wieder in der Geschichte der Menschen kam es auch zu Goldverboten von den Herrschenden gegenüber ihrer Bevölkerung. In Deutschland gab es im letzten Jahrhundert mehrmals solche staatlichen Direktiven. Im Jahr 1923 Beispielsweise erfolgten bereits unter Reichspräsident Ebert diverse Erlasse, die den Besitz von Gold innerhalb der Bevölkerung mehr oder weniger stark einschränken. Diese Restriktionen wurden zwar teils wieder aufgehoben, allerdings unter den Nationalsozialisten wurde ab 1926 der gewerbliche Handel mit Gold untersagt und ab 1939 der Privatbesitz von Gold komplett untersagt und verboten! 

In der Geschichte der Menschen gab es über 400 Goldverbote auf der Welt und in Deutschland in den letzten 200 Jahren bereits über 7 mal!

Teilweise stand der illegale Besitz von Gold unter drakonischen Strafen, bis hin zur Todesstrafe! Auch nach dem 2. Weltkrieg verfügten dann auch
die alliierten Siegermächte wiederum ein Gold-Verbot in Deutschland – welches bis ins Jahr 1955 andauerte. Allerdings war dies weniger effektiv, weil aufgrund der vorherigen Goldverbote und des Krieges sowieso kaum noch Gold in der Bevölkerung vorhanden war.

Was ist der gesetzliche Hintergrund?

Ist der Staat finanziell und wirtschaftlich gezwungen, ein Goldverbot oder ein Silberverbot auszusprechen, passierte das in der Vergangenheit immer über Nacht. Also das Gesetz greift dann von einem auf den nächsten Tag. Im Grundgesetz Artikel 14 heißt es:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. 

GG Artikel 14

Interview mit Nikolai Schwinghammer – Thema pfändungsfreies Gold

In diesem Interview (43min.) sprechen wir mit einem unserer Spezialisten aus unserem BENU Expertennetzwerk. Nikolai Schwinghammer (Q4 Solutions) berichtet detailliert über nennwertfreie Individualmünzen und pfändungsfreies Gold und erklären Ihnen, warum es eine sichere Investition darstellt und welche Regeln beachtet werden müssen, damit Edelmetalle als pfändungsfrei gelten.

3 wichtige Merkmale von pfändungsfreien Edelmetallen

  • Die Münzen verfügen über ein Materiellen und Immateriellen Wert
  • Die Münzen sind Nennwertfrei – keine Prägung (5 Dollar, 20 Dollar, 200 Dollar)
  • Die Münzen verfügen über eine Limitierung der Auflage (z.B. Nummerierungen 1/999)

Haben Sie zu diesem Thema fragen oder möchten für sich prüfen welche Möglichkeiten Sie aktuell haben um Ihre Vermögenswerte zu schützen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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