Vermögensschutz mit System

Kontrolle statt Geldwäschebekämpfung? Das neue EU-Vermögensregister kommt

Jetzt wird es ernst: Das EU-Vermögensregister kommt mit großen Schritten auf die EU-Bürger zu. Und wird weitreichenden Einfluss auf die Privatsphäre und damit auf die Freiheit eines jeden Bürgers haben. Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Manipulation des Geldmarktes wurde ein Regelwerk geschaffen, das weit darüber hinausgeht, ausschließlich gegen kriminelle Machenschaften vorzugehen.
Inhaltsverzeichnis

Die Ziele der EU: vollständige Transparenz und höchstmögliche Kontrolle zu schaffen, sodass ein behördlicher Zugang zu allen Finanztransaktionen und Vermögenswerten der Bürger möglich sein wird.

  • Aber was genau erwartet uns mit dem Vermögensregister? 
  • Welche Auswirkungen wird es auf die Sicherheit des eigenen Vermögens haben?
  • Und was kann man jetzt tun, um sein Vermögen vor Überwachung und Zugriff zu schützen?

Das wollen wir im folgenden Artikel erläutern.

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie jetzt sinnvoll handeln können, um Ihr Vermögen zu schützen, beraten wir Sie gerne kostenfrei.

Die Einführung des EU-Vermögensregisters

Das EU-Vermögensregister wurde durch einen Beschluss der EU-Politikzentrale bereits 2021 ins Leben gerufen. Die grundsätzliche Idee der Europäischen Union: Das Vermögensregister soll als Werkzeug der Kriminalitätsbekämpfung im Bereich Geldwäsche und Terrorismus dienen und zudem die Grundlage für eine EU-weite Bemessung und Versteuerung des Besitzes und der Gewinne vermögender Menschen darstellen. 

Je mehr Pläne und Beschlüsse seitens der EU jedoch bekannt werden, umso mehr zeigt sich, was letzten Endes hinter dem Vermögensregister steckt: Es handelt sich um ein komplexes und machtvolles Kontrollinstrument, das den Finanzinstitutionen der Mitgliedsländer umfassende Möglichkeiten bietet, auf die Finanz- und Vermögensdaten der Bürger zuzugreifen. 

So hat bereits im März 2023 das EU-Parlament die Zustimmung nicht nur zu einem EU-weiten digitalen Vermögensregister, sondern auch zu der Einrichtung einer neuen EU-Geldwäschebehörde beschlossen. Diese soll in der Lage sein, auf Informationen zu wirtschaftlichem Eigentum, Bankkonten, Grundstücken oder Immobilienregistern zuzugreifen. 

Am 17.01.2024 haben der EU-Ministerrat und das EU-Parlament weitere konkrete Maßnahmen beschlossen. Zentrale Eckpunkte sind:

  • die Einführung des Vermögensregister für Werte über 200.000 Euro,
  • die Deckelung von Bargeldtransaktionen auf 10.000 Euro.

Weitere Informationen: Lesen Sie hier die Presseerklärung der Europäischen Union über das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung

Wie die Umsetzungen der Beschlüsse genau aussieht, welche Konsequenzen sie für die Bürger haben und was Sie für Ihren Vermögensschutz tun können, erfahren Sie im Folgenden.

AMLA und FIU – was steckt dahinter?

Um das neue Regelwerk effizient umsetzen zu können, braucht die EU wirkungsvolle Kontrollmechanismen. Übergeordnet ist die neue Anti-Geldwäschebehörde der EU mit dem bildhaften Namen „Anti-Money Laundering Authority“ – abgekürzt AMLA. 

Diese zentrale Stelle steuert und überwacht alle Maßnahmen und ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. So darf die AMLA bei Verdacht beispielsweise Konten sperren, Hausdurchsuchungen veranlassen oder Unterlagen anfordern. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen bis zu einer Millionen Euro.

Die neue EU-Anti-Geldwäsche-Behörde wird ihren Sitz in Frankfurt am Main haben, wie der Europäische Rat per Pressemitteilung bekannt gab. Ab Mitte 2025 soll die Behörde ihre Arbeit aufnehmen. 

Darüber hinaus soll jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat eine zentrale Stelle einrichten, die im Auftrag der AMLA Finanztransaktionen beobachtet und untersucht. Diese regionalen Stellen erhalten die Bezeichnung „Financial Intelligence Units“, kurz FIU. 

Verschmelzung mit dem „Mega-Finanzamt“

Dass zudem laut einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 13.09.2023 ab 2024 ein neues „Mega-Finanzamt“ in Deutschland eingerichtet wird, passt sich augenscheinlich nahtlos in die Gesamtplanung ein. Das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) soll ab April in Köln und Dresden aufgebaut werden. 

Das Amt wird mit weitreichenden Befugnissen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ausgestattet. Das BBF soll alles vernetzen und analysieren, was bisher von vielen verschiedenen Einzelbehörden in Deutschland bearbeitet wurde. Alle Aktivitäten sollen damit an einer zentralen Stelle gebündelt werden, sodass laut Behauptung damit effektiver gegen Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung vorgegangen werden kann. Bis Mitte 2025 soll die FIU in das BBF integriert werden.

Das Gesamtszenario lässt vermuten, dass dank AMLA, FIU und BBF demnächst der staatlichen Überwachung alle Türen geöffnet sind, um die Bürger engmaschig zu kontrollieren und jegliche Finanztransaktionen nachverfolgen zu können. 

Zentrales Vermögensregister – das Ende der Privatsphäre?

Doch nicht nur die Behörden werden künftig einen umfassenden Überblick über die aktuelle Vermögenssituation und Finanztransaktionen der EU-Bürger haben. 

Es geht noch weiter. Denn die EU-Abgeordneten haben beschlossen, dass auch Personen mit berechtigtem Interesse, wie z. B. Journalisten, Berichterstatter, andere Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen Zugang zu den Registern erhalten sollen.

Dies scheint ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat zu sein, in dem die Privatsphäre der Bevölkerung zugunsten der staatlichen Kontrolle immer stärker beeinträchtigt wird. Zudem wird der Eindruck erweckt, dass zukünftig jeder Bürger mit gewissen Vermögenswerten unter Generalverdacht gestellt wird und sich jederzeit dem Vorwurf der Kriminalität und Verschleierung stellen muss. Dass dies von weiten Teilen der Bevölkerung als Angriff gegen den Mittelstand gewertet wird, ist durchaus nachvollziehbar. 

Bedeutung für Vermögende und Immobilienbesitzer

Was bedeuten nun die neuen EU-Regelungen für den einzelnen Bürger? Und worauf muss sich jeder vorbereiten?

Grundsätzlich gilt nach aktuellem Stand: Jeder, der über Eigentumswerte von mehr als 200.000 Euro verfügt, ist betroffen und muss künftig tätig werden. 

Im Einzelnen heißt das: Jeder Wertgegenstand über 200.000 Euro muss in das neue Vermögensregister eingetragen werden. Betroffen sind hier beispielsweise Unternehmensanteile, Aktien, Immobilien im In- und Ausland, Sparguthaben, Edelmetalle, Kryptowährungen, aber auch Wertgegenstände wie Segelboote und Yachten, wertvolle Autos, Kunstgegenstände und ähnliche Werte. 

Es sei darauf hingewiesen, dass die Schwelle von 200.000 Euro lediglich aktuell beschlossen wurde. Diese kann per erneutem Beschluss jederzeit abgesenkt werden, etwa wenn sich das System etabliert hat.

Bargeldverbot über 10.000 Euro

Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen. Dies bedeutet: Bargeschäfte darüber hinaus werden künftig nicht mehr erlaubt sein. Ausgenommen sind Privatverkäufe. Bislang gilt in Deutschland ab dieser Grenze lediglich die Pflicht, sich auszuweisen und die Herkunft des Geldes nachzuweisen. 

Die Mitgliedstaaten haben allerdings jederzeit die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen. 

Hinzu kommt: Bei Barzahlungen ab 3.000 Euro sollen künftig die Daten der Käuferinnen und Käufer für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden. 

Vermögensregister: Was steckt dahinter?

Welches Ziel hinter allem steht, wird immer offensichtlicher: Nicht die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus stehen im Fokus. Sondern entscheidend ist, dass durch die vollständige Transparenz der Besitzwerte jedes Bürgers entsprechende Vermögensabgaben einfach und automatisiert, quasi per Knopfdruck, umsetzbar werden. Damit ist die Grundlage sowohl für eine einheitliche Vermögenssteuer als auch für den Lastenausgleich gelegt. Beides wird benötigt, um die enorme Verschuldung stemmen zu können, die unter anderem auf die aktuelle Klimapolitik sowie die verheerende gesamtwirtschaftliche Lage zurückzuführen ist.

Näheres zum Thema Lastenausgleich finden Sie in unserem Blogartikel „Lastenausgleich 2024? Welche Konsequenzen könnten Ihnen drohen?“

Zugleich wird verhindert, dass Vermögenswerte über die EU-Grenzen hinaus verschoben werden und damit EU-Vermögen abwandern kann. 

Dass dies keine Verschwörungstheorie, sondern gewollte Absicht ist, belegt die Äußerung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Sie betont, die neuen Regelungen seien nur die Ausgangsbasis für kommende Initiativen der EU für eine einheitliche Rechtsgrundlage, gemeinsame Instrumente und für ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder gegen die Abwanderung von Vermögen über die EU-Grenzen. 

Wie kann ich mein Vermögen schützen? 

Die private Vermögenssicherung wird immer schwieriger in Anbetracht der weitreichenden Neuregelungen. Aber sie wird nicht unmöglich. 

Die Wahrheit ist: Solange ein EU-Bürger über ein Vermögen von aktuell mehr als 200.000 Euro verfügt – egal wo in der Welt – ist er verpflichtet, dieses offenzulegen und vollumfänglich anzugeben. Eine Verschleierung ist letztlich nicht möglich – solange das Vermögen dieser Person zuzuordnen ist. 

Eine Lösung kann hier sein: Das Vermögen in eine Stiftungs- oder Vereinsstruktur zu überführen und somit vor Zugriffen zu schützen. Dies allerdings muss mit ausreichend Vorlauf und vor allem mithilfe fachmännischer Beratung geplant und vorbereitet sein. Schnellschüsse sind hierbei nicht möglich und auch nicht ratsam.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die EU vollständig zu verlassen und damit nicht mehr unter die oben beschriebenen Gesetze zu fallen. Auch dieser Schritt muss wohl überlegt und gut geplant sein, um nicht in die Falle der Wegzugsbesteuerung zu tappen. Informationen hierzu finden Sie in unserem Blogartikel

Eins steht fest: Nichts zu tun ist keine Lösung! Informieren Sie sich rechtzeitig und handeln Sie, um Ihr Vermögen zu schützen. 

Möchten Sie gerne wissen, was Sie tun können, um Ihr Vermögen zu sichern? Gerne beraten wir Sie, wie Sie jetzt sinnvoll einen nachhaltigen Vermögensschutz für Ihr Vermögen vorbereiten können. 

Haben Sie zu diesem Thema fragen oder möchten für sich prüfen welche Möglichkeiten Sie aktuell haben um Ihre Vermögenswerte zu schützen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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